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Auge um Auge, Zahn um Zahn

Es gibt wenige Sätze in der Thora, die so oft mißverstanden wurden. Es gibt nur wenige Sätze, die sich so sehr zur Diskriminierung des Jüdischen eignen - und entsprechend verwendet werden und wurden.

Das Christentum hat sich dabei hervorgetan: In Matthäus 5,38-40 wird ein gravierender Unterschied beansprucht zwischen Judentum und Christentum, indem insinuiert wird, das Judentum gebiete die Rache mit "Auge um Auge, Zahn um Zahn", wonach dann die Lehre von Jesus angefügt wird: "Ich aber sage Euch: Wehrt Euch nicht gegen den, der Euch Böses tut, denn wenn Dich einer auf die rechte Wange schlägt, dem halte auch die linke hin........" (übersetzt aus dem Lateinischen vom Verf.)
Dabei sei angemerkt, daß ich zumindest in der Geschichte des Christentums nicht feststellen kann, daß "die Christen" diesen Satz stets und immer und zutiefst beherzigt hätten.
Denn recte vere betrachtet, hat "das Christentum" den Jesus zugeschriebenen Satz so gut wie nie beherzigt und zumeist lieber erst gar nicht darauf gewartet, daß ein Jemand einen Christen auf die rechte Wange schlägt, sondern hat schon einmal vorbeugend zugeschlagen - und die andere Wange überhaupt nicht hingehalten.

Aber: Die Mär von den rachsüchtigen, ja, zur Rache verpflichteten "Juden" ist so wenig ausrottbar, wie die nicht minder falsche von der Friedfertigkeit "des Christentums".
Bene nota: "Die Juden" mögen viele Fehler haben - und, unter uns: Sie haben sie auch, aber im Gegensatz zu "den Christen" haben sie sich wenigstens nicht untereinander mit Feuer und Schwert bekriegt, wie es "die Christen" über Jahrhunderte hin unternommen haben. Per exempla discimus: Man betrachte den dreißigjährigen Krieg.

Doch unausrottbar gilt die Mär: "Die Juden" sind das "Volk der Rache", während das Christentum die "Religion der Nächstenliebe und der Feindesliebe" ist. Sei's drum.

Zum Text zurück: Der Satz "Auge um Auge etc." findet sich, mit Ergänzungen und Abweichungen, drei Mal in der Thora.
In allen Fällen geht es um Rechtsfragen, nicht um Handlungsanweisungen:
Schadenersatz bei Körperverletzung in Exodus (2. Buch Mose) 21, 22 ff
Sachbeschädigung und Körperverletzung Levitikus (3. Buch Mose) 24, 17 ff
Strafmaß bei Meineid pp. Deuteronomium (5. Buch Mose) 19, 16 f

Ein Wichtiges vorab:
Mit der Formel: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist in der Thora keine völlige Neuerung niedergelegt.
Auch in den Gesetzen des Hammurabi findet sich Entsprechendes.
Nur: In den Gesetzen des babylonischen Herrschers Hammurabi geht es wirklich um die entsprechenden Leib- und Lebensstrafen, weil sein wanderndes Volk keine Gefängnisse kannte, sondern die Strafen als Leib- und Lebensstrafen exekutierte.
Im jüdischen Recht sind diese "Grundsätze" nie als Leib- und Lebensstrafen exekutiert worden. Die Grundsätze waren vielmehr grundlegende Rechtssätze - und sie waren ein gewaltiger Fortschritt des Rechts in ihrer Zeit:

  • Sie bestimmen einmal, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Denn eines Sklaven "Auge" wird rechtlich nicht anders beurteilt, als das "Auge" seines Herren. Das ist etwas grundlegend Neues, das gab es im Recht bis dato nicht.
  • Sie geben kein schlechteres Recht für den Fremden gegenüber dem Einheimischen. "Gleiches Recht hat zu gelten für den Fremden, wie für den Einheimischen". Lev. 24,22. Auch das ist etwas grundlegend Neues, das gab es im Recht bis dato nicht.
  • Sie bemessen den Schadenersatz objektiv, nämlich nach dem Maß des Schadens, nur nach dem Maß des Schadens und nicht auch oder zusätzlich nach der Stellung des Geschädigten und/oder des Schädigers. "Auge um Auge" schuldet der Knecht dem König, wie der König dem Knecht, keiner schuldet mehr, keiner schuldet weniger.
  • Sie geben keinen Anspruch des Geschädigten auf Schadenersatz, sondern verpflichten den Schädiger zum Schadenersatz: Ex. 21. 22 ff: "Dann sollst Du geben Leben um Leben, Auge um Auge" etc..

    In summa:
    Der Satz: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist ein Rechtsgrundsatz,
    er hat mit Rache nichts zu schaffen, er schafft dem Geschädigten kein Recht auf Rache, und schon gar nicht gebietet er die Rache nach dem einfachen Prinzip: wie Du mir, so ich Dir;
    er gebietet und/oder erlaubt keine Körper- und/oder Lebensstrafen am Schädiger, und zwar weder dem Geschädigten, noch der "hohen Hand",
    er schafft gleiches Recht für den Herrn und den Knecht, für den König wie für den Zeloten, denn das "Auge" des Königs ist nicht mehr wert als das des Knechtes, das nicht weniger gilt als das des Königs,
    er schafft gleiches Recht für den Fremden wie den Einheimischen,
    er verpflichtet den Schädiger zum Schadenersatz, gibt aber nicht dem Geschädigten einen Rechtsanspruch nach diesem Maß, und
    er beschränkt den Schadenersatz auf ein vernünftiges Maß Du sollest geben Leben um Leben, Auge um Auge.....

    Es wäre ein weiteres Feld, die Abgeltung von "Auge" und "Zahn" und "Leben" durch Geld- und andere Sachleistungen darzustellen, gehört aber nicht zwingend hierher. Darum sei es fortgelassen. Es sei nur angemerkt, daß es weitere Rechtssprüche und Rechtsregeln gibt, die es gerade verbieten, die Kompensation "Auge um Auge" in die Lebenswirklichkeit wie bei dem Recht des Hammurabi umzusetzen.

    Dr. iur. Konrad Beyerle

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